Zurück zur Arbeit: BEM – Betriebliches Eingliederungs­management

Im Rahmen des Betrieb­lichen Eingliederungs­managements unterstützen und begleiten wir Kolleginnen und Kollegen, die längere Zeit arbeits­unfähig waren, bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Außerdem leiten wir Maßnahmen ein, die lange Fehl­zeiten reduzieren können, zum Beispiel durch Hilfe im Umgang mit traumati­sierenden Ereignissen oder durch Angebote für Rückkehr­gespräche.

BEM: komplexes Verfahren mit klaren Zielen

Das Team des Betrieblichen Eingliederungs­managements der BSR wird tätig, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in den vergangenen zwölf Monaten länger als 42 Kalendertage arbeitsunfähig war. Diese Beschäftigten haben Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungs­management (BEM), der in § 167 Abs. 2 Sozial­gesetzbuch Neuntes Buch verbrieft ist.

Die BSR kommt dieser gesetzlichen Verpflichtung seit dem Jahr 2005 nach, seit 2011 mit einer Fach­abteilung und einem BEM-Koordinator. Beide unterstützen anspruchs­berechtigte Kolleginnen und Kollegen dabei, ihre aktuell vorliegende Arbeits­unfähigkeit (AU) zu überwinden, einer erneuten AU vorzubeugen und den Arbeits­platz zu erhalten.

Das BEM-Verfahren im Überblick

Erkranken Kolleginnen oder Kollegen länger als 42 Tage, nimmt das BEM-Team im ersten Schritt per Post Kontakt mit ihnen auf, um über die gesetzlichen Grundlagen aufzuklären.

Nach Zustimmung der Betroffenen zum BEM übernimmt das Fall­management das Verfahren: Es stellt unser Angebot zur Wieder­eingliederung vor, beantwortet Fragen und klärt gemeinsam mit den Betroffenen, ob und wenn ja, welcher Bedarf an Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeits­platz oder bei der Prävention besteht. Entscheiden sie sich für eine Unterstützung, stellt die BSR ihnen eine Vertrauens­person („Maßnahmen­verantwortliche:r“) zur Seite.

Beide Seiten erarbeiten und vereinbaren dann gemeinsam die nächsten Schritte, beispielsweise eine stufenweise Wieder­eingliederung, technische und organisatorische Veränderungen am Arbeitsplatz oder Anpassungen der Arbeitsaufgaben und des Arbeitspensums. Auch Konflikte am Arbeitsplatz und mögliche Unterstützungen werden in dieser Phase angesprochen und zu lösen versucht.

Eine Eingliederungs­konferenz wacht anschließend über die Umsetzung dieser Schritte, bessert gegebenenfalls gemeinsam mit den Beschäftigten nach oder schließt den Prozess ab.

Ich war schwer am Corona-Virus erkrankt und hatte lange mit den Folgen zu kämpfen. Das BEM-Team stand mir dabei immer eng zur Seite und hat mir beim Wieder­einstieg in den Arbeits­alltag super geholfen.

Corona-Krise: keine Abstriche im BEM-Verfahren

Auch während der Corona-Krise stand das BEM-Team allen Kolleginnen und Kollegen zur Seite. Beschäftigte, die am Corona-Virus erkrankten, wurden während des Krankheits- und Behandlungs­verlaufs eng begleitet. Ab Beginn der Pandemie wurde zudem jedem Anschreiben an BEM-Berechtigte ein Infoblatt beigelegt, das über das Virus und sinnvollen Schutz dagegen informierte.

Hilfen auch ohne BEM: BSR breit aufgestellt

Bei der BSR muss niemand längere Zeit krank sein, um Hilfe und Unter­stützung zu erhalten. Bei gesundheit­lichen, psychischen oder sozialen Problemen stehen den Beschäftigten neben dem BEM-Team auch der Betriebs­ärztliche Dienst, die Gesundheits- und Sozial­beratung und weitere Gremien wie die Schwer­behinderten­vertretung, der Personalrat und die Frauen­vertretung oder die Personal­abteilung zur Seite.

BEM-Verfahren: absolute Vertraulichkeit

Das BEM ist bei der BSR fest etabliert. Seine Möglichkeiten sind dem Großteil der Kolleginnen und Kollegen bekannt und werden wertgeschätzt. Ein Indiz dafür ist der Umstand, dass mitunter Beschäftigte schon Kontakt zum BEM-Team suchen, bevor sie einen Anspruch auf die Wieder­eingliederung haben.

Wir werten dies als Ausdruck des Vertrauens in den Prozess und die Menschen, die ihn umsetzen. Dieses Vertrauen äußert sich auch in der seit längerer Zeit beobachtbaren Offenheit vieler Kolleginnen und Kollegen, ihre gesundheit­lichen, psychischen oder psychosozialen Probleme gegenüber Vertrauens­personen aus dem Geschäfts­bereich Gesundheits­management anzusprechen. Auch Führungs­kräfte scheuen davor nur noch selten zurück.

Absolute Vertraulichkeit ist das Fundament unserer Arbeit. Die Anliegen unserer Kolleginnen und Kollegen klären wir unter Wahrung der Schweige­pflicht und nach Maßgabe der europäischen Datenschutz-Grund­verordnung. Ihre Anforderungen gelten ausnahmslos und ohne Abstriche für alle Fach­abteilungen des Gesundheits­managements der BSR.

Der Erfolg beim Betrieblichen Eingliederungs­management steht und fällt mit dem Vertrauen, das uns die Kolleginnen und Kollegen entgegen­bringen. Das wissen wir, so handeln wir.

Kooperationen im BEM: miteinander mehr erreichen

Das Verfahren des BEM wird je nach Notwendigkeit und Bedarf stetig angepasst: an veränderte gesetzliche Regelungen, arbeitsrechtliche Urteile und bundesweite Standards.

Dazu suchen wir auch den Austausch mit externen Fachleuten, etwa mit Blick auf den Beratungs­ablauf oder Trends wie das mobile ortsun­abhängige Arbeiten. Um Einzelfall­fragen oder Grundsätzliches zu klären, tauscht sich das BEM-Team mit Kolleginnen und Kollegen in den weiteren Fachabteilungen der Geschäftseinheit Gesundheits­management aus, etwa mit dem Betriebs­ärztlichen Dienst oder der Gesundheits- und Sozialberatung. Auch an dieser Stelle sind die Gremien, die Personal­abteilung und Fachbereiche wichtige Partner.

Wer andere gut beraten will, tut gut daran, regelmäßig für die eigene Entlastung zu sorgen und sich Unterstützung zur Seite zu stellen. Das BEM-Team nutzt dazu angeleitete Supervisionen. So kann es das eigene Handeln mithilfe professioneller Coaches reflektieren und die hohe Qualität der Beratungen dauerhaft sichern und verbessern.

BEM ist eine Gemeinschafts­aufgabe.

BEM-Symposien: Fach­konferenzen mit starkem Zulauf

Zum Austausch und zur Vernetzung von BEM-Fachleuten veranstaltet die BSR seit 2017 gemeinsam mit Partnern und Unterstützern wie der BKK VBU und den Berliner Wasser­betrieben zweitägige BEM-Symposien, die sich Themen wie Gesprächs­führung, Zusammen­arbeit oder Prävention widmen.

Die Symposien haben sich innerhalb weniger Jahre als Veranstaltungsreihe etabliert, auch dank renommierter Referentinnen und Referenten. Das vierte für den August 2020 geplante Symposium musste aufgrund von Einschränkungen im Verlauf der Corona-Pandemie leider abgesagt werden. Ob und wie es weitergeht, steht noch in den Sternen. Wir sammeln aber bereits Themen, Ideen und Anfragen.

Der fachliche und persönliche Austausch ist für unsere Arbeit immens wichtig. Unsere BEM-Symposien haben sich dafür als hervorragend geeignetes Format erwiesen. Das sehen wir schon an der großen Nachfrage nach Plätzen.