BEM: komplexes Verfahren mit klaren Zielen
Das Team des Betrieblichen Eingliederungsmanagements der BSR wird tätig, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in den vergangenen zwölf Monaten länger als 42 Kalendertage arbeitsunfähig war. Diese Beschäftigten haben Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), der in § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch verbrieft ist.
Die BSR kommt dieser gesetzlichen Verpflichtung seit dem Jahr 2005 nach, seit 2011 mit einer Fachabteilung und einem BEM-Koordinator. Beide unterstützen anspruchsberechtigte Kolleginnen und Kollegen dabei, ihre aktuell vorliegende Arbeitsunfähigkeit (AU) zu überwinden, einer erneuten AU vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.