Sucht: Dienstvereinbarung schafft Klarheit
Ob legal oder illegal, ob sozial akzeptiert oder verpönt: Drogen gehören zum Alltag, auch in Unternehmen, sehr zu deren Lasten sowie derer, die abhängig sind. Mit der „Dienstvereinbarung Sucht“ steuert die BSR seit über 25 Jahren gegen – unter Federführung ihrer Gesundheits- und Sozialberatung und mit klaren Leitlinien und Hilfsangeboten.
Die Ziele der Vereinbarung reichen weit: Sie soll zum einen die durch Drogen, Alkohol oder Medikamente bedingten Unfallrisiken und -häufigkeiten senken und den dadurch bedingten Krankenstand. Zum anderen soll sie Auffälligkeiten von Suchtmittelmissbrauch sichtbarer machen, auch um erkrankte Kolleginnen und Kollegen frühzeitig Hilfe anbieten zu können oder stoffliche Abhängigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden.
Die Bilanz nach über 25 Jahren Praxis in unserem Betrieb ist durchaus positiv. Exzessive Auffälligkeiten durch riskanten Gebrauch von Suchtmitteln konnten wir mit der Dienstvereinbarung signifikant senken. Das Gebot der Punktnüchternheit wird weitgehend eingehalten, also der eigenverantwortliche Verzicht auf den Konsum von Alkohol oder anderen Suchtmitteln während der Arbeitszeit.
Kolleginnen und Kollegen, die mit stofflichen Problemen kämpfen, bietet die Gesundheits- und Sozialberatung zahlreiche Hilfen an. Auch Beschäftigte, die aufgrund wiederholter Verstöße gegen die Vereinbarung unser Unternehmen verlassen mussten, können bei nachweislicher Suchtmittelentwöhnung auf unsere Unterstützung zählen – und können unter Umständen sogar einen neuen Arbeitsvertrag erhalten.
Um harte Konsequenzen oder Kündigungen zu vermeiden, interveniert die BSR bei suchtmittelbedingten Auffälligkeiten möglichst frühzeitig. Die Gesundheits- und Sozialberatung hat dazu eine Reihe von Fachseminaren entwickelt, die den Blick von Führungskräften für auffälliges Verhalten schärfen. Zur Unterstützung bei der Therapie und psychosozialen Betreuung erkrankter Kolleginnen und Kollegen arbeitet sie seit 2018 außerdem mit dem Drogennotdienst Berlin zusammen.