Betriebs­ärztlicher Dienst: Gesund­heit in besten Händen

Vorsorge, Beratung, Schulungen: Der betriebs­ärztliche Dienst der BSR vereint zahlreiche Qualitäten und deckt beratend von der Vorsorge bis zur Schulung von Beschäftigten die Bedarfe ab. Der Mensch steht dabei im Mittel­punkt. Die Kolleginnen und Kollegen führen arbeits­medizinische Vorsorgen, technische Unter­suchungen und individuelle Beratungen durch und schulen die Beschäftigten zu verschiedenen Themen im Arbeits- und Gesundheits­schutz sowie zur Ersten Hilfe. Während der Corona-Pandemie haben sie auch den Krisenstab der BSR gestaltet und mitver­antwortet.

Betrieb­liche Erste-Hilfe-Schulungen: Rettung in der Not

Das passiert: Ein Mensch bricht plötzlich zusammen. Rasches Handeln tut Not. Gut, wenn dann jemand Umstehendes sich mit Erster Hilfe auskennt. Schulungen dazu bietet der Betriebs­ärztliche Dienst der BSR bei Bedarf an – um möglichst viele Kolleginnen und Kollegen fit für den Fall der Fälle zu machen.

Die Schulungen sind freiwillig und können von allen Beschäftigten in Anspruch genommen werden. Sie sollen den Kolleginnen und Kollegen die Angst davor nehmen, im Notfall etwas falsch zu machen, und frischen dazu die wichtigsten Notfall­kenntnisse auf. Eine qualifizierte Erste-Hilfe-Ausbildung nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfall­versicherung DGUV ersetzen sie indes nicht.

Geübt wird Grund­legendes: Eine Reanimation durch Herzdruck­massagen zum Beispiel, die richtige Beatmung an lebensechten Übungs­puppen oder die stabile Seitenlage. Auch die Rettungs­kette ist ein Thema, also die Abläufe, die ein Notfall von der Alarmierung bis zur etwaigen Klinik­einlieferung durchläuft.

Die Schulungen passt der Betriebs­ärztliche Dienst auf Wunsch an spezielle Anforderungen der Fachbereiche an, etwa mit Blick auf die Ausbildung von Berufskraft­fahrerinnen und -fahrern: Allein im Jahr 2019 nahmen etwa 50 Beschäftigte der Verwaltungs­bereiche und rund 400 Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Berufskraft­fahrer­schulungen an den Übungen teil. Für die schnelle Notfall­hilfe im Betrieb – und auf Berlins Straßen.

Die Erste-Hilfe-Schulung hat mich sicherer gemacht. Im Notfall würde ich mir jetzt viel mehr zutrauen.

Mobiles ortsun­abhängiges Arbeiten: Gesund­heit im Home-Office

Zur Arbeit zwangsläufig ins Büro? Die Zeiten sind wohl vorbei. Corona hat dem Arbeiten von Zuhause enormen Schub verliehen, die Digitali­sierung macht’s möglich. Auch bei der BSR gehört das mobile ortsun­abhängige Arbeiten (MoA) zum Alltag. Es ist seit 2018 durch eine Dienst­vereinbarung umfassend geregelt.

Gut so. Denn auch dank MoA konnten wir schwere Folgen der Corona-Pandemie für unsere Dienste und Services weitgehend abfedern, da viele Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung gleich zu Beginn der Krise ihre Tätigkeiten mobil und ortsun­abhängig erledigen konnten, bei gesunkenem Kranken­stand übrigens.

Nicht nur in der Krise zahlt sich MoA aus. Das ortsun­abhängige Arbeiten und die damit möglichen Einsparung von Arbeits­wegen (und damit Klimagasen) sowie Pendelzeiten erleichtern auch in „normalen“ Zeiten die Vereinbar­keit von Beruf und Familie, dazu oft noch ein konzentrierteres Arbeiten, weil Stör­faktoren wie laute Umgebungen wegfallen.

Ich habe kurz vor der Pandemie bei der BSR angefangen, kenne den Betrieb fast nur über MoA und war mobiles Arbeiten von meinem vorigen Arbeitgeber gewöhnt. Ohne MoA wäre ich nicht zur BSR gewechselt.

Hautkrebs: Kontrolle ist gut – Vorsorge ist besser

Ein Platz an der Sonne – bei der Arbeit kann der ziemlich gefährlich werden. Wer während der Arbeitszeit dauerhaft ultravioletter Sonnen­strahlung (UV-Strahlen) ausgesetzt ist, läuft Gefahr, an bestimmten Hautkrebs­typen zu erkranken. Zu den Gefahren von UV-Strahlung berät der Betriebs­ärztliche Dienst schon lange. Seit 2019 ist eine Angebots­vorsorge nach der Arbeits­medizinischen Vorsorge­verordnung verpflichtend.

Das Angebot richtet sich an Beschäftigte, die regelmäßig intensiver Sonnen­einstrahlung ausgesetzt sind, und zwar eine Stunde pro Tag oder länger. Sie haben Anspruch auf eine arbeits­medizinische Vorsorge durch den Arbeitgeber, in deren Zuge unter anderem bekannte Hauter­krankungen abgefragt werden oder etwaige Beschwerden nach einer UV-Exposition.

Dabei beurteilt der untersuchende Arzt oder die untersuchende Ärztin das individuelle Risiko für eine Schädigung der Haut durch UV-Strahlung und klärt über die Anwendung und Wirksamkeit von UV-Schutzmitteln wie Sonnencreme auf. Die Ärztinnen und Ärzte weisen in diesem Rahmen außerdem auf die Möglichkeit eines Hautkrebs­screenings hin, das als Vorsorgeleistung allen gesetzlich Versicherten ab dem 35. Lebensjahr im Zweijahres­rhythmus zusteht.

Wir sind sehr froh über die neue arbeits­medizinische Vorsorge zum Hautkrebs und empfehlen sie allen Kolleginnen und Kollegen, die regelmäßig UV-Strahlung ausgesetzt sind. Vorsorge kann Leben retten!

Impfungen: BSR trägt Kosten als Sozial­leistung

Impfungen zählen bei etlichen Erregern zum Mittel der Wahl, um Erkrankungen zu vermeiden oder schwere Verläufe zu mildern. Der Betriebs­ärztliche Dienst der BSR impft Beschäftigte, die das selbst wünschen, gegen Grippe­viren und frischt auf Wunsch auch Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten) auf. Für die Impflinge ist das kostenfrei. Die BSR übernimmt die Kosten der Immuni­sierungen als Sozial­leistung.

Ausführliche Beratungen gehören im Vorfeld der Impfungen selbst­verständlich dazu: Die Betriebs­ärztinnen und -ärzte informieren über alle Fragen rund um die jeweiligen Impfstoffe, ihren Nutzen, etwaige Risiken oder Neben­wirkungen und die Empfehlungen der Ständigen Impf­kommission STIKO. Eine Verpflichtung zur Impfung besteht nicht. Sie bleibt freie Wahl aller Beschäftigten.

Impfungen gehören zu den effektivsten und sichersten Präventions­maßnahmen und sind grundsätzlich unverzichtbar. Sie bieten Schutz für den Einzelnen und die Gemeinschaft, sind sicherer als das Durchleben einer Erkrankung und können deren Ausbreitung stoppen.

Trauma und Schock: Hilfe­stellung nach psychischer Extrem­belastung

Ein Kollege erleidet einen schweren Unfall, eine Kollegin wird heftig bedroht, ein schwerer Verkehrs­unfall passiert vor eigenen Augen: Ausnahme­situationen wie diese können mit schweren psychischen Folgen für Anwesende einhergehen. Bei der BSR entwickelt eine neue inter­disziplinäre Fachgruppe Hilfestellungen für sie.

Anlass für deren Gründung waren vereinzelte Fälle aus dem Betrieblichen Eingliederungs­management, bei denen begründet vermutet werden konnte, dass die Kolleginnen und Kollegen ihre ursprüngliche Tätigkeit auch deswegen nicht mehr ausüben konnten, weil sie mit erheblichen psychischen Nach­wirkungen eines traumatischen Ereignisses während der Ausübung ihres Jobs konfrontiert waren.

Die Fachgruppe baut für diese Fälle nun ein neues Hilfe­system auf. Es sieht unter anderem den Einsatz einer „schnellen Eingreif­truppe“ vor, eines Verbunds ausgebildeter Erst­helferinnen und -helfer, die den Betroffenen umgehend unterstützend zur Seite gestellt werden können. Erfahrungen mit dem neuen Hilfesystem soll ein auf ein Jahr angelegtes Pilotprojekt ab Frühjahr 2021 sammeln.

Zur Nachbe­treuung betroffener Kolleginnen und Kollegen ist außerdem ein sogenanntes Peers-Programm im Aufbau, das Beschäftigte aus den operativen Bereichen als Ansprech­partner schult. Auch die Sensibilisierung der BSR-Führungs­kräfte für die möglichen (psychischen) Folgen traumatischer Ereignisse und die Hilfe­stellung ist angelaufen.

Kolleginnen und Kollegen, die in ihrem Job Zeuge belastender Szenen oder Erlebnisse werden mussten, verdienen unsere vorbehaltlose Unterstützung.

Fachaus­tausch: Gesundheits­fragen gemeinsam gerecht werden

Für viele medizinische Fragen gibt es keine einfachen Antworten. Zu komplex ist die Physis des Menschen, zu vielfältig die psychischen Aspekte, die eine Rolle spielen können. Die BSR setzt deswegen auf den systematischen fachlichen Austausch zwischen den verschiedenen Fach­abteilungen der Geschäfts­einheit Gesundheits­management.

Dieser interkollegiale Fachaus­tausch wurde 2017 etabliert und hat seitdem Lösungen für zahlreiche gesundheitliche Praxis­probleme gefunden, für konkrete Einzelfälle ebenso wie für Fragen rund ums Qualitäts­management. Zusätzlicher Nutzen: Die enge Kooperation der Abteilungen und Fachbereiche stärkt ihr Vertrauen untereinander, steigert den Wissens­stand aller Beteiligten, schafft Transparenz und baut so unnötiger Konkurrenz ebenso vor wie unproduktivem Silodenken.

Ein ganzheit­liches betrieb­liches Gesundheits­management muss mehr sein als die Summe seiner Teile. Das klappt nur, wenn alle Fach­abteilungen miteinander kooperieren, sich vertrauen und bereit sind, voneinander zu lernen.